Kostenübernahme

Kostenübernahme

Gesetzlich versicherte Patient*innen

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dazu benötige ich nur zu unserem ersten Termin sowie im Folgenden dann quartalsweise Ihre Versichertenkarte. Auch die Sitzungen vor Beginn der Psychotherapie (Sprechstunde und Probatorik) werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Danach stellen wir gemeinsam einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Sobald die Bewilligung vorliegt, kann die ambulante Therapie beginnen.

 

Privat versicherte Patient*innen / Beihilfeberechtigte

Unabhängig davon, ob die Kosten für die Behandlung von der Beihilfe bzw. einer privaten Krankenversicherung übernommen werden, gilt, dass Sie mit der Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Leistung einen Behandlungsvertrag mit mir als behandelnder Therapeutin eingehen, aus dem sich ergibt, dass Sie selbst zur Zahlung des in Rechnung gestellten Honorars verpflichtet sind. Dies ist vor allem deshalb relevant, weil es sein kann, dass Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe Ihnen nicht den gesamten Rechnungsbetrag erstattet und eine entsprechende Selbstbeteiligung notwendig werden könnte.

Ich empfehle Ihnen daher, bei Ihrer Versicherung die Modalitäten für die Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch eine psychologische Psychotherapeutin“ zu erfragen. Ihre Versicherung bzw. die Beihilfe werden Ihnen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zuschicken. Diese bringen Sie ggf. schon zum Erstgespräch mit. Ich fülle die Unterlagen für Sie aus, sodass Ihre private Krankenkasse die Kosten rückerstatten kann.

 

Selbstzahler*innen

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten an Ihre Krankenversicherung.
Als Psychologische Psychotherapeutin orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). Die Abrechnung erfolgt pro Sitzung (d. h. pro 50 Min.) und Sie erhalten in monatlichen Abständen eine Rechnung. Bitte denken Sie daran, dass die erste Sitzung bereits kostenpflichtig ist. Nehme Sie gerne Kontakt zu mir auf und ich erläutere Ihnen die zu erwartenden Kostenpunkte.